Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Allgemeine Informationen

Krankheit / Fehlen im Unterricht
Wenn Ihr Kind krank ist und den Unterricht nicht besuchen kann, teilen Sie dies bitte gleich am ersten Tag ab 7.30 Uhr telefonisch dem jeweiligen Schulsekretariat mit. Eine schriftliche Entschuldigung reichen Sie bitte der Klassenlehrkraft nach. Bei längeren Erkrankungen (mehr als 10 Tage) oder bei Arztbesuchen bitten wir Sie, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Änderungen im persönlichen Bereich
Bitte teilen Sie der Schule alle Änderungen in Ihrem persönlichen Bereich bzw. Wohnungswechsel, Anschrift usw. mit, damit wir informiert sind und Irrtümer ausgeschlossen bleiben. Dies gilt vor allem bei einer Änderung des Sorgerechts!
Geben Sie bitte auch zwei Notfallnummern an, damit wir Sie immer telefonisch erreichen können.

Versicherungen
Zum Ende des Schuljahres 2018/19 hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport den mit BGV und WGV geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag über Schüler- und Lehrerversicherungen gekündigt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat sich dazu entschlossen einen Gruppenvertrag „Schülerversicherung“ abzuschließen. Die hierfür anfallenden Versicherungsbeiträge übernimmt der Schulträger. Der Vertrag gilt mit dem Schuljahr 2019/20. Fahrräder auf dem Abstellplatz sind nicht über die Schule versichert! Eine Fahrradversicherung und Musikinstrumenteversicherung sowie eine Zusatzversicherung für Schülertransporte durch Eltern und Lehrerkräfte kann nicht mehr abgeschlossen werden.

Schulbücher
Die Bücher, die Ihr Kind für den Unterricht braucht, werden - bis auf Verbrauchsmaterialien - von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Bücher müssen schonend behandelt werden, da sie fünf Jahre im Gebrauch sein müssen. Beschädigte oder schlecht behandelte Bücher müssen am Schuljahresende ersetzt werden. Die Bücher sind umweltfreundlich einzubinden und im Schulstempel sind Name und Schuljahr einzutragen. Auch bei Verlust muss Ersatz geleistet werden.